RTF: Die bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz im Sinn der Einschränkung von Kontakten lassen derzeit die Durchführung der RTF am 2.Mai nicht zu. Wir können die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben, vor allem an den Kontrollstellen, nicht übernehmen. Wirtschaftsbetrieb im gewohnten Rahmen ist nicht möglich. Für den Grenzübertritt ist ein max. 48 Std alter Test vorzulegen (Rückreise). Da drei unserer 4 Strecken durch das Hochinzidenzgebiet Frankreich führen, geht das wohl nicht.
Wir würden uns sehr freuen, Sie hoffentlich 2022 zu unserer RTF begrüßen zu dürfen.